Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) von Cleanomnia
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Cleanomnia (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden – selbst bei Kenntnis – nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsbestandteile
Bestandteile des Vertrages sind:
2.1. die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der vollständigen Flächenzusammenstellung,
2.2. das detaillierte Tätigkeitsverzeichnis.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
3.1. Cleanomnia verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht, ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Erfolgt die Nachbesserung nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß, gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts gemäß BGB.
3.2. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich, zuverlässiges und qualifiziertes Personal einzusetzen. Die Ausführung der Arbeiten unterliegt der Kontrolle durch den Auftragnehmer und dessen Aufsichtspersonal.
3.3. Die für die vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Maschinen, Geräte sowie Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel werden von Cleanomnia gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wasser (kalt und warm), Strom sowie geeignete, verschließbare Räume zur Umkleide, zum Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
3.4. Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden (einschließlich Schlüsselverlust- oder Vermögensschäden), die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die Höhe der bestehenden Haftpflichtversicherung begrenzt. Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, entfällt die Haftung.
3.5. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, aufgefundene Gegenstände unverzüglich dem Auftraggeber, dessen Personal oder einer von ihm benannten Stelle zu melden.
3.6. Der Auftragnehmer bestätigt seine ordnungsgemäße Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung.
§ 4 Zusätzliche Leistungen
Leistungen, die nicht im Tätigkeitsverzeichnis enthalten sind – insbesondere Sonder- und Grundreinigungen, Bau- und Endreinigungen nach Renovierungs- oder Malerarbeiten – werden nur gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
§ 5 Auftragserfüllung / Abnahme
Die Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung begründete Mängelrügen erhebt.
§ 6 Aufmaß und Preis
6.1. Die Preise richten sich nach Fläche, Maß und Art der Leistung gemäß Leistungsverzeichnis.
6.2. Die Flächenermittlung erfolgt nach den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks. Die Flächenaufstellung ist für beide Parteien verbindlich, sofern nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss schriftlich Einwendungen erhoben werden. Bei Beanstandungen erfolgt eine gemeinsame Neuaufnahme der Flächen; Änderungen gelten rückwirkend ab Vertragsbeginn.
6.3. Änderungen der Reinigungsflächen oder der Reinigungshäufigkeit – dauerhaft oder vorübergehend – sind dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für Umstände, die die Leistungserbringung unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen.
6.4. Flächen- und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Parteien verbindlich.
6.5. Erhöhen sich Sozialversicherungsbeiträge, Tariflöhne oder sonstige Kosten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die Preisanpassung wird mit Wirksamwerden der jeweiligen Kostensteigerung gültig.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt zum vereinbarten Zeitpunkt – schriftlich, per E-Mail oder mündlich – in Kraft und läuft bei Dauerschuldverhältnissen auf unbestimmte Zeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Quartalsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Abwerbeverbot
Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit sowie für 12 Monate nach Vertragsende keine Arbeitskräfte der jeweils anderen Partei unmittelbar oder mittelbar abzuwerben.
§ 9 Vertragsänderungen / Schriftform
Gesetzliche Änderungen, die das Vertragsverhältnis wesentlich betreffen, berechtigen den Auftragnehmer zur Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 10 Zahlungsbedingungen / Verzug
10.1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungserhalt zahlbar. Skonto wird nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung gewährt.
10.2. Monatspauschalen sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig.
10.3. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 11 Gerichtsstand
Für Auftraggeber, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO).
§ 12 Datenspeicherung
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass geschäftsnotwendige Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze gespeichert und verarbeitet werden.
§ 13 Verbraucherschlichtung
Cleanomnia erklärt sich bereit, bei Streitigkeiten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
